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Vorstoss

2018/108 – Motion Camenisch

Betreffend Anpassung des Besoldungsreglementes des Gemeinderates vom 28. Januar 1999

Seit der Formulierung dieses Reglementes (gültig ab 1.1.1999) haben sich verschiedene Änderungen ergeben, insbesondere auch in der Aufteilung der Pensen, im Bereich der individuellen Arbeitslast der verschiedenen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, resp. in der Zuordnung der Dienststellen zu den verschiedenen Departementen. Dazu ist jetzt noch die vom Einwohnerrat fast einstimmig genehmigte Volksinitiative der SVP mit einer Lohndeckelung auf Fr. 200.000.— für ein 100% Pensum gekommen. Leider sind im vorliegenden Besoldungsreglement die Behältnisse der Nebeneinkünfte aus mandatorischen oder auch anderen Tätigkeiten kaum geregelt. Ebenso fehlen jegliche Definitionen über die Frage welche Einkünfte sich aus direkter amtlicher Tätigkeit für die Gemeinde ergeben, also in das jeweilige Gemeinderatspensum fallen und welche Tätigkeiten ausserhalb des von der Gemeinde bezahlten Pensums einzuordnen sind. In diesem Rahmen könnte dann auch alles neu geregelt werden z.B. Gesamtpensum des Gde Rates.

Dringliche Motion Camenisch Nr. 108-18

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