2024/268 Postulat Klein: E-Counting Abstimmungen
Verschiedene Schweizer Städte wie St. Gallen, Bern und Basel-Stadt haben bereits erfolgreich E-Counting eingeführt und dabei positive Erfahrungen gesammelt. Seit 2018 haben auch Luzerner Gemeinden die Möglichkeit, Stimmzettel bei Abstimmungen elektronisch auszuzählen, nachdem der Regierungsrat eine
entsprechende Verordnung erlassen hat.
Anstelle von „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen, setzt man jetzt ein Kreuzchen in das dafür vorgesehene Kästchen. Nur so kann der Scanner den Stimmzettel korrekt erfassen. Jeder Stimmzettel wird mit einer Nummer versehen, um Doppelzählungen zu verhindern. Unklare Antworten werden vom System aussortiert und angezeigt, sodass die fehlerhaften Stimmzettel am Bildschirm überprüft werden können. Anschliessend
wird entschieden, ob die Antworten dennoch eindeutig als Ja oder Nein gewertet werden können oder ob sie als ungültig erfasst werden müssen.
Das E-Counting-System bietet zahlreiche Vorteile. Es werden deutlich weniger Stimmzähler benötigt, was zu Kosteneinsparungen führt. So kann die Stadt Luzern Postulat Klein Nr. 268-2024beispielsweise pro Abstimmung zwischen 15.000 und 20.000 CHF einsparen.