Vorstoss
2020/310 – Motion Camenisch
Die Geschäftsordnung des Einwohnerrates Kriens vom 30.6.2016 ist in Art. 38 um einen Abs. 5 zu ergänzen.
Die Geschäftsordnung des Einwohnerrates Kriens vom 30.6.2016 ist in Art. 38 um einen Abs. 5 zu ergänzen. Darin soll festgelegt werden, dass in der Regel vom Platz aus gesprochen wird mit Handmikrofon. Begründete Ausnahmen mit Reden am Rednerpult können vom Ratspräsidenten für den Einzelfall und von der Geschäftsleitung für Perioden gewährt werden.