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2020/312 – Schriftliche Anfrage Koch

Fehlende Strassenmarkierungen auf der Alpenstrasse sind ein Sicherheitsrisiko

Dem Verfasser dieser Anfrage ist in letzter Zeit aufgefallen, dass nach Strassenbelagsarbeiten auf Gemeindestrassen oft längere Zeit mit dem Auftragen der Strassenmarkierungen zugewartet wird. Das Beispiel Alpenstrasse führt uns vor Augen, dass dieser Umstand für die Verkehrsteilnehmer ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Denn es ist für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Motorfahrzeugfahrer usw.) nicht in jedem Fall klar, ob in diesem Fall der Fussgängerstreifen noch gilt oder nicht. Kommt hinzu, dass auf der Alpenstrasse Tempo-30 signalisiert ist. Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen sind grundsätzlich jedoch nur zugelassen, wenn es besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen,

Schriftliche Anfrage Koch Nr. 312-20

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